Insolvenz- und Sanierungsberatung

Unternehmenskrisen entstehen nicht über Nacht: der durch die Bank eingeräumte Kontokorrent wird permanent beansprucht, die Abhängigkeit von wenigen Kunden nimmt zu, die Auftragseingänge nehmen ab – all dies sind Alarmzeichen, die auf eine mögliche oder schon vorhandene Unternehmenskrise hinweisen. In dieser Situation steht der Unternehmer – neben der Weiterführung des operativen Geschäfts - vor außergewöhnlichen Herausforderungen. Er muss die Liquidität sichern, die Überschuldung verhindern, Verhandlungen mit Gläubigern, Banken, Finanzamt und Mitarbeitern führen und Maßnahmen zur Krisenbeseitigung einleiten. Wer nicht auf diese Aufgaben vorbereitet ist, die besonderen rechtlichen Anforderungen und die möglichen hohen persönlichen Haftungsrisiken nicht kennt, kann schnell die Chance auf die Sicherung des Unternehmenserfolges vergeben. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Sicherung des Unternehmenserfolges z.B. durch folgende Beratungsdienstleistung: 

 

  •  Krisenberatung und -analyse
  • Überprüfung der Insolvenztatbestände 
  • Führung von Verhandlungen mit Kreditgebern (Bankensitzungen), Eigentümern, Lieferanten und Arbeitnehmervertretern 
  • Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung (Liquiditätspläne, Sanierungsplan, gutachterliche Stellungnahme zur Fortführung gem. § 19 InsO)
  •  private Vermögenssicherungsberatung, Beratung zur Reduzierung und Vermeidung von Haftungs- und Anfechtungsrisiken für Gesellschafter und Geshäftsführern
  • Aufzeigen strafrechtlich relevanter Insolvenzhaftungsrisiken; Begleitung bei staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren
  • außergerichtliche Sanierungsberatung (mittels Plan, Verhandlungen mit Schuldnern, Banken und Finanzämtern …)
  • Hilfestellung bei der Neuausrichtung des Unternehmens nach den Grundsätzen EKS
  •  Begleitung während des Insolvenzverfahrens
  • Erstellung eines Unternehmens -Quickchecks als risikoadäquates Beratungsinstrument zum Einstieg (In welchem Krisenstadium befinde sich das Unternehmen?)
  • Erstellung eines Entschuldungskonzepts
  • Aufzeigen der Möglichkeiten der Beschäftigung während des Laufens des Insolvenzverfahrens
  • Beratungsleistung 2. Chance für insolvente Selbständige

  

 

 

 

 

 

Durch die Inanspruchnahme der oben genannten Beratungsleistung ist es dem Mandanten möglich, sich um sein Kerngeschäft, nämlich das Führen des Unternehmens, zu kümmern. Der Beratungsprozess ist daraufhin ausgelegt, die in das Unternehmen investierten Ressourcen (Geld, Zeit, Ideen) zu sichern. Zudem erhält der Mandant eine koordinierte Beratungsleistung aus einer Hand, die rechtliche, betriebswirtschaftliche und coachingrelevante Leistung umfasst. Die Sicherung der Existenzgrundlage steht an erster Stelle.