Schuldenberatung

Entschuldung und Insolvenzberatung von Privatpersonen

 

Die Schulden drücken, es verbleibt nur noch wenig Geld am Monatsende, der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt. Viele private Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Der Gesetzgeber hat mit dem Instrument der Restschuldbefreiung nicht unternehmerisch tätigen Personen, mit weniger als 20 Gläubigern, einen relativ einfachen Weg eröffnet, sich über einen Zeitraum von sechs Jahren von den Schulden zu befreien und sich damit eine neue Lebensperspektive zu eröffnen. Dies ist allerdings der letzte Schritt. Der erste Schritt zur Entschuldung ist stets der Versuch, eine außergerichtliche Vereinbarung treffen, um so in einer wesentlich kürzeren Zeit die Schuldenregulierung zu erreichen. Hier ist Zeit Geld. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei.

 

Unsere Beratungsleistung im Bereich der Schuldenregulierung umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Basisberatung (Information über den Ablauf der Entschuldung)
  • Existenzsicherung (Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts, Haushalts- und Budgetberatung , P- Konto (Pfändungsfreies Konto, Ausstellung der Bescheinigung gem. § 850Abs. 5 ZPO)
  • Rechtlich einwandfreie Umsetzung der erarbeiteten Lösung sowie Umsetzungscontrolling
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Ausstellen der Bescheinigung zum Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
  • bei Scheitern: Vorbereitung und Erstellung des Insolvenzantrags

Durch die rechtliche und betriebswirtschaftliche Begleitung der Schuldenregulierung wird eine „Rund-um-Betreuung“ gewährleistet. Durch eine zügige und umfassende Bearbeitung erhält der Mandant schnelle Klarheit über seinen wirtschaftlichen Status und welche hieraus abgeleiteten Möglichkeiten bestehen. Ferner erhält er schnell und umfassend einen Überblick über die Möglichkeiten einer Entschuldung (außergerichtliches/gerichtliches Insolvenzverfahren). Dabei stehen die Sicherung der Lebensgrundlage sowie des Arbeitsplatz im Mittelpunkt.